Die neuen Fahrschulklassen ab dem 19.01.2013
Klasse | Fahrzeug | Alter | Bemerkung |
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Zweirädige Kleinräder - max. 45 Km/h - max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor - Leistung max. 4 KW bei Elektromotor Dreirädige Kleinräder Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge - max. 45 km/h - max. 50 cm³ - Leistungmax. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor |
16 |
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Krafträder - Hubraum max. 125 cm³ - Leistung max. 11 kW - Verhältnis/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - über 50 cm³ über 45 km/h - max. 15 kw |
16 |
Einschluss: AM |
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Krafträder - Leistung max. 35 kW - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg |
18 |
Einschluss: AM, A1 |
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Krafträder - über 50 cm³ - über 45 km/h Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - über 45 km/h - über 15 kW |
20, 21 oder 24*) |
*) Mindestalter: 20 bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 wenn nur "Trikes" gefahren werden 24 beim Dierekterwerb. Einschluss; AM, A1, A2 |
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Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen - max. 3500 kg - max. 8 Personen außer Fahrer |
17 oder 18*) |
*) Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) 18 beim Direkterwerb. Einschluss: AM, L |
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Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger - zG Anhänger über 750 kg - zG Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg |
vgl. "B" |
Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich. Einschluss: vgl. "B" |
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Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger - zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg |
17 oder 18*) |
Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! *) Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17) 18 beim Direkterwerb. Einschluss: AM, L |
Die Anzahl der theoretischen Lektionen sowie der Sonderfahrten verringert sich, wenn Sie schon einen Führerschein besitzen.
Informieren Sie sich dazu in unserem Fahrschulbüro.